Nutzungsänderungen
Sollen zum Beispiel ein ehemaliges Fabrikgebäude in Loftwohnungen umgebaut, Kellerräume in Wohnraum umgewandelt oder aus einer Produktionshalle Büros werden, dann handelt es sich um Nutzungsänderungen. Diese bedürfen prinzipiell einer Baugenehmigung.
Wir erstellen für Bauherren, die eine Nutzungsänderung einer Immobilie planen, die Planungsvorgaben und reichen alle notwendigen Unterlagen bei dem zuständigen Bauamt ein. Zu den Unterlagen zählen unter anderem das Bauantragsformular, die Grundrisse, die Nutzflächenberechnung, die Betriebsbeschreibung und die Statikberechnung.